Neue Zulässigkeiten für EWS im Kanton Freiburg

Im Oktober 2015 hat das kantonale Amt für Umwelt das neue Merkblatt für die Zulässigkeiten von Erdwärme veröffentlicht. Nach den vielen negativen Kritiken aus der Branche, gründete der Staatsrat eine Arbeitsgruppe, um diese Zulässigkeiten zu überprüfen.

Nebst Behördenmitglieder arbeiten auch Geologen, Planer, Mitglieder von Umweltverbände, sowie Branchenkenner in dieser Arbeitsgruppe. Als einziger Bohrunternehmer ist unser Michael Zurkinden als Vertreter mit dabei.

Die Arbeitsgruppe hat bereits im vergangenen Februar entschieden, dass im roten Bereich ab sofort wieder gebohrt werden darf. Bedauerlicherweise hat das zuständige Amt bis heute keine offizielle Mitteilung herausgegeben.

Bedingung ist allerdings, dass es fallweise eine geologische Überwachung der Bohrarbeiten braucht. Zudem kann die Bewilligungsbehörde vorgängig zur Bewilligung ein geologisches Gutachten verlangen. Fakt ist, in Gebiete, in denen bereits Erdwärmesonden vorhanden sind, darf auch künftig nach Erdwärme gebohrt werden.

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