Staatsrat lockert die Regeln
In zehn Gemeinden des Kantons Freiburg dürfen künftig wieder mehr Erdwärmesonden bewilligt werden. Der Staatsrat hat die Kriterien für Bohrungen gelockert; nach einem Vorstoss von mehreren Grossrätinnen und Grossräten.
Der Staatsrat beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Überprüfung der Karte. Diese ist nun abgeschlossen – und der Staatsrat lenkt zumindest teilweise ein. Er lockert die Kriterien für die Zulassung von Erdwärmesonden. Zehn Gemeinden profitieren von der Anpassung: Bösingen, Düdingen, St. Ursen und Tafers im Sensebezirk, Fräschels, Kerzers und Kleinbösingen im Seebezirk sowie Marly, Broc, Bulle und La Roche im französischsprachigen Kantonsteil. Neu sind dort Bohrungen unter bestimmten Bedingungen in gewissen Siedlungsgebieten möglich, wo sie vorher verboten waren.
Der Grundwasserschutz ist trotz der Lockerung weiterhin gewährleistet. Denn die Regelung wurde dort gelockert, wo das Grundwasser sowieso nicht als Trinkwasser genutzt werden könne. Dies, weil eine Nutzung aus verkehrs- oder besiedlungstechnischen Gründen nicht möglich sei oder weil die chemische oder biologische Qualität des Grundwassers nicht gut genug sei.
Mit der neuen Regelung seien Erdsonden nun nicht mehr wie bisher auf 20 Prozent der Bauzonenfläche des Kantons verboten, sondern nur noch auf 16 Prozent. Der Staatsrat will mit dem Entscheid "einheimische und erneuerbare Energien" fördern und gleichzeitig das Grundwasservorkommen nachhaltig schützen.
Bericht aus den Freiburger Nachrichten vom 20. Dezember 2018.
Siehe dazu ebenfalls den Newsartikel auf unserer Homepage vom 21.07.2018.